Herzlich willkommen

...auf der Homepage der DAU - Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH. Die DAU GmbH ist die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung; jetzt Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III)). Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse.

Auf den weiteren Seiten erhalten Sie die erforderlichen Informationen zur Zulassung als Umweltgutachter sowie über das umweltschutzorientierte Betriebsführungssystem EMAS. Nutzen Sie unser Angebot und fragen Sie uns auch persönlich, wenn Sie mit dem interessanten, vielseitigen Freien Beruf "Umweltgutachter" verantwortungsvoll im Umweltschutz wirken oder als Anwender von EMAS  eine umwelt- und zukunftsorientierte Unternehmensführung verwirklichen wollen.

Aktuelles in Kurzform

EMAS III veröffentlicht

Am 22. Dezember 2009 wurde die neue EMAS-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im Amtsblatt L 342 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung, also am 11. Januar 2010 in Kraft.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009...

Änderung UAG-ZVV

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-ZVV

Im Bundesgesetzblatt I vom 10. Juli 2009 ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungs- verfahrensverordnung" vom 3. Juli 2009 veröffentlicht. Die Änderung berücksichtigt insbesondere die neuen NACE-Nr. der Zulassungsbereiche.
BGBL

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

Wir für EMAS


Neue Gebührenverordnung

Gebührensenkung für Umweltgutachter

Mit der Senkung der Gebühren für Umweltgutachter leistet auch die DAU einen Beitrag, EMAS noch attraktiver zu machen. Mit der Änderung der Gebührenverordnung fällt die Gebühr für die persönliche Zulassung als Umweltgutachter von 3.500 € auf 2.500 €. Für die Zulassung als Umweltgutachterorganisation beträgt die Gebühr künftig 3.000 €. Auch die standortbezogenen Gebühren im Rahmen der Aufsicht wurden gesenkt. Die Änderungsverordnung ist am 12.12.2006 in Kraft getreten. Sie ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 11.12.2006, S. 2764 veröffentlicht.
Gebührenverzeichnis

Verpackungsverordnung

Mengenstrom-
nachweis

Die Umweltminister- konferenz hat die LAGA-Richtlinie zu den Anforderungen an Hersteller und Vertreiber sowie zum Mengenstromnachweis novelliert. Diese gilt für die verpflichteten Unternehmen, die prüfenden Umweltgutachter/ Sachverständigen sowie die Landes-Vollzugsbehörden.
Richtlinie