Wer oder was sind Umweltgutachter?
Umweltgutachter sind natürliche oder juristische Personen, denen durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt ist, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu durchlaufen Umweltgutachter/-organisationen ein spezielles Zulassungsverfahren.
Umweltgutachter/-organisationen werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen. Zur Beschreibung der Zulassungsbereiche (Branchen/Unternehmensbereiche) wurde der Zahlencode der "Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates" bzw. der "Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" (NACE-Code) in Verbindung mit der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 93) verwendet. Jede wirtschaftliche Tätigkeit ist im NACE-Code durch eine bis zu fünfstellige Zahlenfolge beschrieben, z.B. 15 für Ernährungsgewerbe oder 15.96 für Brauereien. Das Nummernsystem nach NACE-Code ist hierarchisch aufgebaut, d.h. die zweistellige Nummer schließt die mehrstelligere Nummer etc. ein.
Ab April 2008 erfolgt die Zulassung, ausgehend von der Revision der Wirtschaftszweigsystematik durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE-Revision 2, nach der neuen Klassifikation WZ 2008 (NACE-Rev 2). Diese neue Klassifikation ist unter "Publikationen" abgedruckt. Eine Umschlüsselung der Umweltgutachter ist seit dem 21. November 2008 erfolgt.
Jede Organisation, die ein Testat über die Erfüllung der EMAS-Anforderungen anstrebt, braucht dazu den entsprechend zugelassenen Umweltgutachter. Dies bedeutet, eine Brauerei benötigt einen Umweltgutachter, der entweder mindestens über eine Zulassung für Nr. 15.96 oder für Nr. 15.9 oder für Nr. 15 des NACE-Codes verfügt. Entsprechendes gilt für die Nummern der neuen Klassifikation WZ 2008. Die Herstellung von Bier erfordert danach einen Umweltgutachter mit der Zulassung mindestens für Nr. 11.05, oder für Nr. 11.0 oder für Nr. 11 des NACE-Codes (NACE-Rev 2). Aufgrund dieser Systematik kann die Branchenzulassung der Umweltgutachter erkannt und eine Auswahl aus dem Zulassungsregister getroffen werden. Historisch bedingt sind in Ergänzung zu der Codierung gemäß NACE-Code die Zulassungen für die Unternehmensbereiche "Erzeugung von Strom, Gas, Dampf und Heißwasser" sowie für "Recycling, Behandlung, Vernichtung oder Endlagerung von festen oder flüssigen Abfällen" (entspricht den NACE-Nr. (WZ 93) 90.00.3 - 90.00.7) auch in dem zitierten Volltext angegeben.
Die Zulassung als Umweltgutachter umfasst auch die Befugnis, Zertifizierungen nach der Norm ISO-14001 vorzunehmen. Näheres regelt die UAG-Zertifizierungsverfahrensrichtlinie.
Darüber hinaus sind Umweltgutachter in Abhängigkeit von ihren Zulassungsbereichen berechtigt, in folgenden Rechtsgebieten tätig zu werden:
- Altfahrzeug-Gesetz
- Erneuerbare-Energien-Gesetz-2009
- Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz
- Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
- Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz
- Kreislaufwirtschafts/Abfall-Gesetz
- Urwaldschutz-Gesetz (in Vorbereitung)
- Verpackungsverordnung
In allen diesen Gebieten können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen. Damit hat sich ein neuer freier Beruf entwickelt, der in vielfältiger Weise in der Prüfung von relevanten Umweltvorschriften eingesetzt werden kann.
Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.
Neben der Zulassung als Umweltgutachter ermöglicht das Umweltauditgesetz noch die Erteilung von sogenannten Fachkenntnisbescheinigungen (§ 8 UAG). Diese Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen verfügen im Vergleich zu Umweltgutachtern über Teilqualifikationen, die diese Personen als Angestellte von Umweltgutachtern oder Umweltgutachterorganisationen für gutachterliche Tätigkeiten nutzen können.
Das Register der Fachkenntnisbescheinigungsinhaber ist unter "Publikationen" veröffentlicht.
Aktuelles in Kurzform
UAG-Novelle veröffentlicht
Am 12. Dezember 2011 wurde die Novelle des Umweltauditgesetzes (UAG) im Bundesgesetzblatt (BGBL I Nr. 63 S. 2509) veröffentlicht. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung, also am 13. Dezember 2011 in Kraft.BGBL
EMAS Umfrage 2012
EMAS in Deutschland - Evaluierung 2012
Um Potenziale für die künftige Ausgestaltung von EMAS zu identifizieren, haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt für das erste Halbjahr 2012 eine Unternehmensbefragung zu "EMAS in Deutschland - Evaluierung 2012" in Auftrag gegeben. Sie richtet sich an alle EMAS-Teilnehmer. Weitere Informationen zur Teilnahme sowie den Fragebogen finden Sie unter Publikationen.EMAS III
EMAS III veröffentlicht
Am 22. Dezember 2009 wurde die neue EMAS-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im Amtsblatt L 342 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung, also am 11. Januar 2010 in Kraft. Seit dem 14.12.2011 (Veröffentl. im EU-Amtsblatt) steht auch der EMAS Global Leitfaden zur Verfügung (siehe unter Rechtsvorschriften).Verordnung (EG) Nr. 1221/2009...
Neuer NACE-Code
Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert
Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...Datenbank


