Das Unternehmen

Die DAU GmbH ist die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung und des deutschen Umweltauditgesetzes. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben als Zulassungsstelle wurde die DAU GmbH durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beliehen.

Am 16. März 1995 wurde die DAU gegründet. Gründungsgesellschafter sind

  • Bundesverband der Deutschen Industrie,
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks,
  • Bundesverband Freier Berufe

sowie neun weitere große Branchenverbände der Industrie, darunter Automobil-, chemische, Elektro-, Mineralöl-, optische, medizinische und mechatronische, Stahlindustrie sowie Maschinen und Anlagenbau und Stahlbau und Energietechnik.

Aufgabe der DAU ist die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern. Diese kontrollieren, ob Umweltmanagement, Betriebsprüfung und Umwelterklärung in Unternehmen den Vorschriften der europäischen EMAS-Verordnung entsprechen. Dazu wird am Ende eine sogenannte Umwelterklärung testiert.

Die Übertragung von Umweltgutachterzulassung und Beaufsichtigung auf die DAU stellte 1995 ein Novum dar. Seinerzeit hatte die deutsche Wirtschaft erfolgreich dafür geworben, die gesetzlichen Regelungen zum Umweltmanagement wirtschaftsnah umzusetzen. Als zweite Säule dieses Modells führen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern das Register der Organisationen, die alle Prüfungen erfolgreich bestanden haben.

Die Tätigkeit des Umweltgutachters ist ein neuer Freier Beruf. Er ist darauf ausgerichtet, die staatlichen Belange des Umweltschutzes einerseits und die Unternehmensbelange andererseits ausgewogen zu sichern.

Mit der Gründung dieser Gesellschaft und der damit verbundenen Aufgaben dokumentieren die Gesellschafter ihre Verantwortung im Umweltschutz.

EMAS ist ein Markenzeichen für nachhaltiges Wirtschaften. EMAS will Umweltschutz, bei dem die Unternehmen freiwillig auch über die rechtlichen Vorgaben als Mindestbedingung hinausgehen. Mit einer von Umweltgutachtern testierten Umwelterklärung wird dies öffentlich bezeugt. Umweltauswirkungen und Verbesserungsmaßnahmen werden somit transparent und nachprüfbar.

Aktuelles in Kurzform

EMAS III veröffentlicht

Am 22. Dezember 2009 wurde die neue EMAS-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im Amtsblatt L 342 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung, also am 11. Januar 2010 in Kraft.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009...

Änderung UAG-ZVV

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-ZVV

Im Bundesgesetzblatt I vom 10. Juli 2009 ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungs- verfahrensverordnung" vom 3. Juli 2009 veröffentlicht. Die Änderung berücksichtigt insbesondere die neuen NACE-Nr. der Zulassungsbereiche.
BGBL

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

Wir für EMAS


Neue Gebührenverordnung

Gebührensenkung für Umweltgutachter

Mit der Senkung der Gebühren für Umweltgutachter leistet auch die DAU einen Beitrag, EMAS noch attraktiver zu machen. Mit der Änderung der Gebührenverordnung fällt die Gebühr für die persönliche Zulassung als Umweltgutachter von 3.500 € auf 2.500 €. Für die Zulassung als Umweltgutachterorganisation beträgt die Gebühr künftig 3.000 €. Auch die standortbezogenen Gebühren im Rahmen der Aufsicht wurden gesenkt. Die Änderungsverordnung ist am 12.12.2006 in Kraft getreten. Sie ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 11.12.2006, S. 2764 veröffentlicht.
Gebührenverzeichnis

Verpackungsverordnung

Mengenstrom-
nachweis

Die Umweltminister- konferenz hat die LAGA-Richtlinie zu den Anforderungen an Hersteller und Vertreiber sowie zum Mengenstromnachweis novelliert. Diese gilt für die verpflichteten Unternehmen, die prüfenden Umweltgutachter/ Sachverständigen sowie die Landes-Vollzugsbehörden.
Richtlinie