Die Zulassung von Umweltgutachtern in Deutschland

(Übersicht; verbindlich sind die Anforderungen in den jeweiligen Rechtsvorschriften)

Der umweltpolitische Anspruch von EMAS ...

EMAS soll

  • den Umweltschutz kontinuierlich verbessern
  • zu einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung beitragen
  • zur Diversifizierung der umweltpolitischen Instrumente genutzt werden
  • Vorteile bei der ordnungspolitischen Kontrolle bringen
EMAS steht für
  • Leistung
  • Glaubwürdigkeit
  • Transparenz

...bedingt anspruchsgerechte Anforderungen an den Umweltgutachter

  • Zulassungsverfahren
    • Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • Überprüfung der Unabhängigkeit
    • Überprüfung der Fachkunde (persönliche Prüfung der Personen)
  • periodische Aufsicht
    • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
    • Überprüfung der Qualität der durchgeführten Begutachtungen
    • Überprüfung der Dokumente über Begutachtungen einschließlich der Umwelterklärung
    • Witnessaudits (Überprüfung bei der praktischen Arbeit vor Ort)
    • aufsichtliche Maßnahmen bei Fehlern/Qualitätsmängeln
  • anlassbezogene Aufsicht
    • Überprüfung bei besonderen Vorkommnissen, bzw. bekannt gewordenen Mängeln in aktuellen Begutachtungen, z.B. Begutachtung ohne ausreichenden Zulassungsbereich, Validierung trotz Hinweisen auf Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, Validierung ohne ausreichende Unparteilichkeit

Zulassungsverfahren
Abbildung vergrößern
Ablauf des Zulassungsverfahrens für Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in Deutschland

Klicken Sie das nebenstehende Bild an für die Vollansicht

Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen
1. Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt ein Umweltgutachter, wenn er auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.   mehr...

2. Unabhängigkeit

Der Umweltgutachter muss die gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erforderliche Unabhängigkeit aufweisen.   mehr...

3. Fachkunde

Die erforderliche Fachkunde besitzt ein Umweltgutachter, wenn er auf Grund seiner Ausbildung, beruflichen Bildung und praktischen Erfahrung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.  mehr...

Rechtsgrundlagen:
(EG-Verordnungen / Gesetze / Rechtsverordnungen / Verwaltungsvorschriften)

  mehr...

zulassungssystem
Abbildung vergrößern
Das Zulassungs-, Aufsichts- und Registrierungssystem in Deutschland im Überblick
Klicken Sie mit der Maus das nebenstehende Schema an, um das Blockdiagramm zum Zulassungssystem zu öffnen

Antragsunterlagen können telefonisch, schriftlich oder über das Kontaktformular angefordert werden

Aktuelles in Kurzform

EMAS III veröffentlicht

Am 22. Dezember 2009 wurde die neue EMAS-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im Amtsblatt L 342 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung, also am 11. Januar 2010 in Kraft.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009...

Änderung UAG-ZVV

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-ZVV

Im Bundesgesetzblatt I vom 10. Juli 2009 ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungs- verfahrensverordnung" vom 3. Juli 2009 veröffentlicht. Die Änderung berücksichtigt insbesondere die neuen NACE-Nr. der Zulassungsbereiche.
BGBL

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

Wir für EMAS


Neue Gebührenverordnung

Gebührensenkung für Umweltgutachter

Mit der Senkung der Gebühren für Umweltgutachter leistet auch die DAU einen Beitrag, EMAS noch attraktiver zu machen. Mit der Änderung der Gebührenverordnung fällt die Gebühr für die persönliche Zulassung als Umweltgutachter von 3.500 € auf 2.500 €. Für die Zulassung als Umweltgutachterorganisation beträgt die Gebühr künftig 3.000 €. Auch die standortbezogenen Gebühren im Rahmen der Aufsicht wurden gesenkt. Die Änderungsverordnung ist am 12.12.2006 in Kraft getreten. Sie ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 11.12.2006, S. 2764 veröffentlicht.
Gebührenverzeichnis

Verpackungsverordnung

Mengenstrom-
nachweis

Die Umweltminister- konferenz hat die LAGA-Richtlinie zu den Anforderungen an Hersteller und Vertreiber sowie zum Mengenstromnachweis novelliert. Diese gilt für die verpflichteten Unternehmen, die prüfenden Umweltgutachter/ Sachverständigen sowie die Landes-Vollzugsbehörden.
Richtlinie