EMAS


Was ist EMAS?

Das Europäische Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem (EMAS) ist ein freiwilliges umweltpolitisches Instrument für Unternehmen und Organisationen, mit dem Ziel, Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verringern. Organisationen, die den EMAS-Prozess anwenden, werden in einem öffentlichen Register geführt. Zur Erkennung führen sie das EMAS-Logo. EMAS-Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nachweislich die umweltrelevanten Rechtsvorschriften einhalten, ein Mangement- und Betriebsprüfungssystem unterhalten, mit dem sie die Umweltauswirkungen kontinuierlich veringern, und periodisch eine Umwelterklärung erstellen, mit der die Leistungen im Umweltschutz für die Öffentlichkeit dargestellt werden. Die Umwelterklärung ist die Umweltbilanz der Organisation. Sie wird deshalb von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft und bestätigt, wenn sie dem Leistungsprofil von EMAS entspricht. Damit steht EMAS für Leistung, Glaubwürdigkeit und Transparenz.
EMAS ist als Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 im Amtsblatt der EU Nr. L 342 S.1 ff. veröffentlicht.

Warum EMAS?

Ressourcenschonung wird mehr und mehr zu einer zentralen Anforderung für Unternehmen und Organisationen aller Art. Die Themen Klima, Energie und Wasser werden künftig Einfluss auf die Wirtschaft insgesamt sowie auf jede einzelne Organisation haben. EMAS legt die Basis für eine effiziente, ressourcenschonende Entwicklung der Organisation und eignet sich besonders zur Verknüpfung mit zukunftsorientierten Vermarktungs- oder Entwicklungsstrategien. EMAS und die validierte Umwelterklärung sind hervorragend geeignete Begleitinstrumentarien, um z.B. Kunden das Leistungsprofil im Bereich der eigenen Technologien oder der Herstellungsverfahren der Produkte, verbunden mit den weiteren Anstrengungen im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Eine aktive EMAS-Strategie kann Märkte öffnen, indem man EMAS als Leistungsnachweis für z.B. energieeffiziente Technologien oder ressourcenschonend hergestellte Produkte einsetzt. Es gibt kein leistungsfähigeres, tranparenteres und glaubwürdigeres Instrument auf dem Markt. Denn EMAS
  • ist ein hochentwickeltes Umweltmanagement mit Qualität
  • ist ein Beitrag zum umweltbezogenen Risikomanagement
  • kann künftige finanzielle Lasten reduzieren, weil es Umweltbelastungen und damit spätere Sanierungskosten vermeiden hilft
  • hilft Kosten sparen, weil Prozesse und Verfahren effizienter kontrolliert werden
  • lässt Ansatzpunkte für Prozess- und Produktinnovationen erkennen
  • garantiert eine systematische Überprüfung und Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften
  • ermöglicht umweltorientiertes Benchmarking
  • erschließt neue Geschäftsfelder in Bereichen umweltorientierter Beschaffung
  • bildet eine neue Plattform im Umgang mit Behörden durch eine testierte und damit glaubwürdige Umwelterklärung
  • verändert perspektivisch die Beziehungen zur unmittelbaren Standort-Umgebung
  • erhöht die Arbeitsplatzqualität, fördert die Teambildung und verbessert die Motiviation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
  • unterstreicht die Zukunftsorientiertheit und Nachhaltigkeit der Unternehmensstrategie gegenüber den „Stakeholdern“
  • integriert die internationale Norm ISO 14001 und ergänzt sie um den nachprüfbaren Beitrag zur materiellen Verbesserung der Umweltauswirkungen. D.h. wer EMAS macht, erfüllt gleichzeitig die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001.

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Aktuelles in Kurzform

EMAS III veröffentlicht

Am 22. Dezember 2009 wurde die neue EMAS-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im Amtsblatt L 342 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung, also am 11. Januar 2010 in Kraft.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009...

Änderung UAG-ZVV

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-ZVV

Im Bundesgesetzblatt I vom 10. Juli 2009 ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungs- verfahrensverordnung" vom 3. Juli 2009 veröffentlicht. Die Änderung berücksichtigt insbesondere die neuen NACE-Nr. der Zulassungsbereiche.
BGBL

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

Wir für EMAS


Neue Gebührenverordnung

Gebührensenkung für Umweltgutachter

Mit der Senkung der Gebühren für Umweltgutachter leistet auch die DAU einen Beitrag, EMAS noch attraktiver zu machen. Mit der Änderung der Gebührenverordnung fällt die Gebühr für die persönliche Zulassung als Umweltgutachter von 3.500 € auf 2.500 €. Für die Zulassung als Umweltgutachterorganisation beträgt die Gebühr künftig 3.000 €. Auch die standortbezogenen Gebühren im Rahmen der Aufsicht wurden gesenkt. Die Änderungsverordnung ist am 12.12.2006 in Kraft getreten. Sie ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 11.12.2006, S. 2764 veröffentlicht.
Gebührenverzeichnis

Verpackungsverordnung

Mengenstrom-
nachweis

Die Umweltminister- konferenz hat die LAGA-Richtlinie zu den Anforderungen an Hersteller und Vertreiber sowie zum Mengenstromnachweis novelliert. Diese gilt für die verpflichteten Unternehmen, die prüfenden Umweltgutachter/ Sachverständigen sowie die Landes-Vollzugsbehörden.
Richtlinie