Herzlich willkommen

...auf der Homepage der DAU - Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH.

Das Aufgabenfeld der DAU GmbH umfasst zwei Bereiche.

Zum einen ist die DAU GmbH die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung ( Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III)).

Zum anderen ist die Gesellschaft zuständig für die Zertifizierung von Personen als Prüfstelle für die Verifizierung von Treibhausgasemissionsberichten und Tonnenkilometerberichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2012 vom 21. Juni 2012 i.V.m. dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und der Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020).

Auf den weiteren Seiten erhalten Sie die erforderlichen Informationen zur Zulassung als Umweltgutachter sowie über das umweltschutzorientierte Betriebsführungssystem EMAS. Informieren Sie sich, wenn Sie mit dem interessanten, vielseitigen Freien Beruf "Umweltgutachter" verantwortungsvoll im Umweltschutz wirken oder als Anwender von EMAS  eine umwelt- und zukunftsorientierte Unternehmensführung verwirklichen wollen. 

Die erforderlichen Informationen zur Treibhausgas-Verifizierung finden Sie in der entsprechenden Kategorie und den hier zugeordneten Unterkategorien.

Nutzen Sie unser Angebot und fragen Sie uns gern auch persönlich. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse.

Neues EMAS-Nutzerhandbuch

Die Kommission hat am 10. November 2023 ein neues Nutzhandbuch veröffentlicht. Es enthält neben EMAS-Anwenderinformationen insbesondere neue Vorgaben für Stichproben-verfahren, bei denen nicht alle Standorte für die Registrierung zuvor vor Ort begutachtet werden müssen. Das Handbuch kann unter Rechtsvorschriften 'EMAS Users Guide 2023' abgerufen werden.

Wir für EMAS

EMAS III-Änderung

Änderung der Anhänge I-III veröffentlicht

In Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die EMAS-Verordnung überarbeitet. Es wurden die Anhänge I bis III der Verordnung geändert, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS tritt am 18.09.2017 in Kraft. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden.

EMAS III-Änderung

Änderung des Anhangs IV veröffentlicht

Nach weiterer Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission inzwischen auch den Anhang IV der EMAS-Verordnung geändert. Auch hier war die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit Ziel der Überarbeitung. Die Verordnung (EU) 2018/2026 zu den Änderungen von EMAS in Bezug auf Anhang IV ist am 9. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden. Die Übergangsvorschriften sind in Artikel 2 der Verordnung festgelegt.

Energie-/Stromsteuergesetz-SpaEfV

Verfahrensverein- fachungen Vor-Ort-Prüfung SpaEfV 2015

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 S. 8 SpaEfV haben DAkkS und DAU für Konformitätsbewertungsstellen und Umweltgutachter/-innen Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieffizienz für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt. Diese Vereinfachungen können im sogenannten Regelverfahren ab dem Antragsjahr 2015 zur Anwendung kommen. Die Regelung kann unter Publikationen als pdf-Datei abgerufen werden.

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

EMAS III-Dokumente

Sektor-Referenzdokumente

Die Europäische Kommission hat fünf Referenzdokumente gemäß Art. 46 der EMAS-Verordnung mit einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerten veröffentlicht. Die Dokumente für Einzelhandel, Tourismus, Agrarsektor, Lebensmittel- und Getraenkeindustrie, Automobilindustrie sowie Abfallbewirtschaftung stehen unter "Rechtsvorschriften" zur Verfügung.