EMAS


Was ist EMAS?

Das Europäische Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem (EMAS) ist ein freiwilliges umweltpolitisches Instrument für Unternehmen und Organisationen, mit dem Ziel, Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verringern. Organisationen, die den EMAS-Prozess anwenden, werden in einem öffentlichen Register geführt. Zur Erkennung führen sie das EMAS-Logo. EMAS-Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nachweislich die umweltrelevanten Rechtsvorschriften einhalten, ein Mangement- und Betriebsprüfungssystem unterhalten, mit dem sie die Umweltauswirkungen kontinuierlich veringern, und periodisch eine Umwelterklärung erstellen, mit der die Leistungen im Umweltschutz für die Öffentlichkeit dargestellt werden. Die Umwelterklärung ist die Umweltbilanz der Organisation. Sie wird deshalb von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft und bestätigt, wenn sie dem Leistungsprofil von EMAS entspricht. Damit steht EMAS für Leistung, Glaubwürdigkeit und Transparenz.
EMAS ist als Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 im Amtsblatt der EU Nr. L 342 S.1 ff. veröffentlicht.

Warum EMAS?

Ressourcenschonung wird mehr und mehr zu einer zentralen Anforderung für Unternehmen und Organisationen aller Art. Die Themen Klima, Energie und Wasser werden künftig Einfluss auf die Wirtschaft insgesamt sowie auf jede einzelne Organisation haben. EMAS legt die Basis für eine effiziente, ressourcenschonende Entwicklung der Organisation und eignet sich besonders zur Verknüpfung mit zukunftsorientierten Vermarktungs- oder Entwicklungsstrategien. EMAS und die validierte Umwelterklärung sind hervorragend geeignete Begleitinstrumentarien, um z.B. Kunden das Leistungsprofil im Bereich der eigenen Technologien oder der Herstellungsverfahren der Produkte, verbunden mit den weiteren Anstrengungen im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Eine aktive EMAS-Strategie kann Märkte öffnen, indem man EMAS als Leistungsnachweis für z.B. energieeffiziente Technologien oder ressourcenschonend hergestellte Produkte einsetzt. Es gibt kein leistungsfähigeres, tranparenteres und glaubwürdigeres Instrument auf dem Markt. Denn EMAS
  • ist ein hochentwickeltes Umweltmanagement mit Qualität
  • ist ein Beitrag zum umweltbezogenen Risikomanagement
  • kann künftige finanzielle Lasten reduzieren, weil es Umweltbelastungen und damit spätere Sanierungskosten vermeiden hilft
  • hilft Kosten sparen, weil Prozesse und Verfahren effizienter kontrolliert werden
  • lässt Ansatzpunkte für Prozess- und Produktinnovationen erkennen
  • garantiert eine systematische Überprüfung und Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften
  • ermöglicht umweltorientiertes Benchmarking
  • erschließt neue Geschäftsfelder in Bereichen umweltorientierter Beschaffung
  • bildet eine neue Plattform im Umgang mit Behörden durch eine testierte und damit glaubwürdige Umwelterklärung
  • verändert perspektivisch die Beziehungen zur unmittelbaren Standort-Umgebung
  • erhöht die Arbeitsplatzqualität, fördert die Teambildung und verbessert die Motiviation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
  • unterstreicht die Zukunftsorientiertheit und Nachhaltigkeit der Unternehmensstrategie gegenüber den „Stakeholdern“
  • integriert die internationale Norm ISO 14001 und ergänzt sie um den nachprüfbaren Beitrag zur materiellen Verbesserung der Umweltauswirkungen. D.h. wer EMAS macht, erfüllt gleichzeitig die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001.

Wenn Sie weitere Gründe von EMAS-Teilnehmern lesen wollen, dann clicken Sie hier.

Neues EMAS-Nutzerhandbuch

Die Kommission hat am 10. November 2023 ein neues Nutzhandbuch veröffentlicht. Es enthält neben EMAS-Anwenderinformationen insbesondere neue Vorgaben für Stichproben-verfahren, bei denen nicht alle Standorte für die Registrierung zuvor vor Ort begutachtet werden müssen. Das Handbuch kann unter Rechtsvorschriften 'EMAS Users Guide 2023' abgerufen werden.

Wir für EMAS

EMAS III-Änderung

Änderung der Anhänge I-III veröffentlicht

In Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die EMAS-Verordnung überarbeitet. Es wurden die Anhänge I bis III der Verordnung geändert, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS tritt am 18.09.2017 in Kraft. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden.

EMAS III-Änderung

Änderung des Anhangs IV veröffentlicht

Nach weiterer Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission inzwischen auch den Anhang IV der EMAS-Verordnung geändert. Auch hier war die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit Ziel der Überarbeitung. Die Verordnung (EU) 2018/2026 zu den Änderungen von EMAS in Bezug auf Anhang IV ist am 9. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden. Die Übergangsvorschriften sind in Artikel 2 der Verordnung festgelegt.

Energie-/Stromsteuergesetz-SpaEfV

Verfahrensverein- fachungen Vor-Ort-Prüfung SpaEfV 2015

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 S. 8 SpaEfV haben DAkkS und DAU für Konformitätsbewertungsstellen und Umweltgutachter/-innen Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieffizienz für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt. Diese Vereinfachungen können im sogenannten Regelverfahren ab dem Antragsjahr 2015 zur Anwendung kommen. Die Regelung kann unter Publikationen als pdf-Datei abgerufen werden.

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

EMAS III-Dokumente

Sektor-Referenzdokumente

Die Europäische Kommission hat fünf Referenzdokumente gemäß Art. 46 der EMAS-Verordnung mit einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerten veröffentlicht. Die Dokumente für Einzelhandel, Tourismus, Agrarsektor, Lebensmittel- und Getraenkeindustrie, Automobilindustrie sowie Abfallbewirtschaftung stehen unter "Rechtsvorschriften" zur Verfügung.