Das Unternehmen

Die DAU GmbH ist die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung und des deutschen Umweltauditgesetzes. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben als Zulassungsstelle wurde die DAU GmbH durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beliehen.

Am 16. März 1995 wurde die DAU gegründet. Gründungsgesellschafter waren

  • Bundesverband der Deutschen Industrie,
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks,
  • Bundesverband Freier Berufe

sowie neun weitere große Branchenverbände der Industrie, darunter Automobil-, chemische, Elektro-, Mineralöl-, optische, medizinische und mechatronische, Stahlindustrie sowie Maschinen und Anlagenbau und Stahlbau und Energietechnik.

Aufgabe der DAU ist die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern. Diese kontrollieren, ob Umweltmanagement, Betriebsprüfung und Umwelterklärung in Unternehmen den Vorschriften der europäischen EMAS-Verordnung entsprechen. Dazu wird am Ende eine sogenannte Umwelterklärung testiert.

Die Übertragung von Umweltgutachterzulassung und Beaufsichtigung auf die DAU stellte 1995 ein Novum dar. Seinerzeit hatte die deutsche Wirtschaft erfolgreich dafür geworben, die gesetzlichen Regelungen zum Umweltmanagement wirtschaftsnah umzusetzen. Als zweite Säule dieses Modells führen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern das Register der Organisationen, die alle Prüfungen erfolgreich bestanden haben.

Die Tätigkeit des Umweltgutachters ist ein neuer Freier Beruf. Er ist darauf ausgerichtet, die staatlichen Belange des Umweltschutzes einerseits und die Unternehmensbelange andererseits ausgewogen zu sichern.

Mit der Gründung dieser Gesellschaft und der damit verbundenen Aufgaben dokumentieren die Gesellschafter ihre Verantwortung im Umweltschutz.

EMAS ist ein Markenzeichen für nachhaltiges Wirtschaften. EMAS will Umweltschutz, bei dem die Unternehmen freiwillig auch über die rechtlichen Vorgaben als Mindestbedingung hinausgehen. Mit einer von Umweltgutachtern testierten Umwelterklärung wird dies öffentlich bezeugt. Umweltauswirkungen und Verbesserungsmaßnahmen werden somit transparent und nachprüfbar.

Neues EMAS-Nutzerhandbuch

Die Kommission hat am 10. November 2023 ein neues Nutzhandbuch veröffentlicht. Es enthält neben EMAS-Anwenderinformationen insbesondere neue Vorgaben für Stichproben-verfahren, bei denen nicht alle Standorte für die Registrierung zuvor vor Ort begutachtet werden müssen. Das Handbuch kann unter Rechtsvorschriften 'EMAS Users Guide 2023' abgerufen werden.

Wir für EMAS

EMAS III-Änderung

Änderung der Anhänge I-III veröffentlicht

In Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die EMAS-Verordnung überarbeitet. Es wurden die Anhänge I bis III der Verordnung geändert, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS tritt am 18.09.2017 in Kraft. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden.

EMAS III-Änderung

Änderung des Anhangs IV veröffentlicht

Nach weiterer Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission inzwischen auch den Anhang IV der EMAS-Verordnung geändert. Auch hier war die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit Ziel der Überarbeitung. Die Verordnung (EU) 2018/2026 zu den Änderungen von EMAS in Bezug auf Anhang IV ist am 9. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden. Die Übergangsvorschriften sind in Artikel 2 der Verordnung festgelegt.

Energie-/Stromsteuergesetz-SpaEfV

Verfahrensverein- fachungen Vor-Ort-Prüfung SpaEfV 2015

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 S. 8 SpaEfV haben DAkkS und DAU für Konformitätsbewertungsstellen und Umweltgutachter/-innen Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieffizienz für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt. Diese Vereinfachungen können im sogenannten Regelverfahren ab dem Antragsjahr 2015 zur Anwendung kommen. Die Regelung kann unter Publikationen als pdf-Datei abgerufen werden.

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

EMAS III-Dokumente

Sektor-Referenzdokumente

Die Europäische Kommission hat fünf Referenzdokumente gemäß Art. 46 der EMAS-Verordnung mit einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerten veröffentlicht. Die Dokumente für Einzelhandel, Tourismus, Agrarsektor, Lebensmittel- und Getraenkeindustrie, Automobilindustrie sowie Abfallbewirtschaftung stehen unter "Rechtsvorschriften" zur Verfügung.