Änderung des Umweltauditgesetzes im Bundesrat beschlossen.

Das Umweltauditgesetz wird novelliert. Unter bundesrat.de können die beschlossenen Änderungen eingesehen werden (Art. 6 der Bundesratsdrucksache). Neben einem geänderten NACE-Code und auf die ISO 14.001:2026 sowie freiwillige Nachhaltigkeitsberichte bezogene Prüfungsbefugnisse ist für AntragstellerInnen auf Zulassung als Umweltgutachter von besonderem Interesse, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen verändert werden: In bestimmten Ausbildungskonstellationen sind nicht nur drei Jahre, sondern fünf Jahre eigenverantwortlich und hauptberuflich ausgeübte Tätigkeiten, bei denen Kenntnisse im betrieblichen Umweltschutz erworben wurden, nachzuweisen. Dies stellt in bestimmten Fällen eine Verschärfung der Anforderungen dar. Für weitere Informationen und vor einer Antragstellung wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an die DAU GmbH.