Die Zulassung von Umweltgutachtern in Deutschland

(Übersicht; verbindlich sind die Anforderungen in den jeweiligen Rechtsvorschriften)

Der umweltpolitische Anspruch von EMAS ...

EMAS soll

  • den Umweltschutz kontinuierlich verbessern
  • zu einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung beitragen
  • zur Diversifizierung der umweltpolitischen Instrumente genutzt werden
  • Vorteile bei der ordnungspolitischen Kontrolle bringen
EMAS steht für
  • Leistung
  • Glaubwürdigkeit
  • Transparenz

...bedingt anspruchsgerechte Anforderungen an den Umweltgutachter

  • Zulassungsverfahren
    • Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • Überprüfung der Unabhängigkeit
    • Überprüfung der Fachkunde (persönliche Prüfung der Personen)
  • periodische Aufsicht
    • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
    • Überprüfung der Qualität der durchgeführten Begutachtungen
    • Überprüfung der Dokumente über Begutachtungen einschließlich der Umwelterklärung
    • Witnessaudits (Überprüfung bei der praktischen Arbeit vor Ort)
    • aufsichtliche Maßnahmen bei Fehlern/Qualitätsmängeln
  • anlassbezogene Aufsicht
    • Überprüfung bei besonderen Vorkommnissen, bzw. bekannt gewordenen Mängeln in aktuellen Begutachtungen, z.B. Begutachtung ohne ausreichenden Zulassungsbereich, Validierung trotz Hinweisen auf Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, Validierung ohne ausreichende Unparteilichkeit

Ablauf des Zulassungsverfahrens für Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in Deutschland
Klicken Sie das nebenstehende Bild an für die Vollansicht

Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen
1. Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt ein Umweltgutachter, wenn er auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.    mehr...

2. Unabhängigkeit

Der Umweltgutachter muss die gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erforderliche Unabhängigkeit aufweisen.    mehr...

3. Fachkunde

Die erforderliche Fachkunde besitzt ein Umweltgutachter, wenn er auf Grund seiner Ausbildung, beruflichen Bildung und praktischen Erfahrung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.   mehr...

Rechtsgrundlagen:
(EG-Verordnungen / Gesetze / Rechtsverordnungen / Verwaltungsvorschriften)

   mehr...

Das Zulassungs-, Aufsichts- und Registrierungssystem in Deutschland im Überblick
Klicken Sie mit der Maus das nebenstehende Schema an, um das Blockdiagramm zum Zulassungssystem zu öffnen

Antragsunterlagen können telefonisch, schriftlich oder über das Kontaktformular angefordert werden

Neues EMAS-Nutzerhandbuch

Die Kommission hat am 10. November 2023 ein neues Nutzhandbuch veröffentlicht. Es enthält neben EMAS-Anwenderinformationen insbesondere neue Vorgaben für Stichproben-verfahren, bei denen nicht alle Standorte für die Registrierung zuvor vor Ort begutachtet werden müssen. Das Handbuch kann unter Rechtsvorschriften 'EMAS Users Guide 2023' abgerufen werden.

Wir für EMAS

EMAS III-Änderung

Änderung der Anhänge I-III veröffentlicht

In Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die EMAS-Verordnung überarbeitet. Es wurden die Anhänge I bis III der Verordnung geändert, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS tritt am 18.09.2017 in Kraft. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden.

EMAS III-Änderung

Änderung des Anhangs IV veröffentlicht

Nach weiterer Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission inzwischen auch den Anhang IV der EMAS-Verordnung geändert. Auch hier war die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit Ziel der Überarbeitung. Die Verordnung (EU) 2018/2026 zu den Änderungen von EMAS in Bezug auf Anhang IV ist am 9. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Verordnungstext kann unter "Rechtsvorschriften" abgerufen werden. Die Übergangsvorschriften sind in Artikel 2 der Verordnung festgelegt.

Energie-/Stromsteuergesetz-SpaEfV

Verfahrensverein- fachungen Vor-Ort-Prüfung SpaEfV 2015

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 S. 8 SpaEfV haben DAkkS und DAU für Konformitätsbewertungsstellen und Umweltgutachter/-innen Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieffizienz für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt. Diese Vereinfachungen können im sogenannten Regelverfahren ab dem Antragsjahr 2015 zur Anwendung kommen. Die Regelung kann unter Publikationen als pdf-Datei abgerufen werden.

Neuer NACE-Code

Zulassungsbereiche (NACE-Code) für Umweltgutachter neu klassifiziert

Mit Artikel 11 des Gesetzes "zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften" vom 17. März 2008 wurde das Umweltauditgesetz in § 2 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b geändert. Dieser Artikel ist am 21.03.2008 in Kraft getreten. Damit wird der neue NACE-Code (NACE Revision 2) in Form des WZ 2008 zur Definition der Zulassungsbereiche eingeführt. Dies erforderte auch eine Umschlüsselung der bisherigen Zulassungsbereiche der bereits zugelassenen Umweltgutachter. In der Datenbank der Umweltgutachter kann seit dem 21. November 2008 nach den neuen Nummern der Zulassungsbereiche recherchiert werden. Sie finden den neuen NACE-Code unter "Publikationen" oder über die Suchmaske in der...

Datenbank

EMAS III-Dokumente

Sektor-Referenzdokumente

Die Europäische Kommission hat fünf Referenzdokumente gemäß Art. 46 der EMAS-Verordnung mit einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerten veröffentlicht. Die Dokumente für Einzelhandel, Tourismus, Agrarsektor, Lebensmittel- und Getraenkeindustrie, Automobilindustrie sowie Abfallbewirtschaftung stehen unter "Rechtsvorschriften" zur Verfügung.